GWE Wirtschaftsinformations GmbH - Gewerbeauskunft-Zentrale

Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die mit Schreiben der GWE belästigt werden. Zur Zeit erarbeiten wir eine umfassende Feststellungs- und Schadensersatzklage gegen die GWE für unsere Mandantschaft.

Ständigen Mahnschreiben und Telefonterror ist man nicht hilflos ausgeliefert. Soweit unbegründete Forderungen behauptet werden, besteht die Möglichkeit, über eine sog. negative Feststellungsklage das Nichtbestehen der Forderung bzw. des Vertragsverhältnisses gerichtlich bestätigen zu lassen. Auf diese Weise läßt sich der Spieß umdrehen und aus dem Jäger wird der Gejagte.

Das Landgericht Düsseldorf hat zum Aktenzeichen 38 O 148/10 verkündet, dass die GWE das Formularblatt wegen Irreführung nicht mehr verwenden darf. Die Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale -Erfassung gewerblicher Einträge -" erwecke den Eindruck, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle. Ein durchschnittlich aufmerksamer Leser assoziiere den Begriff Gewerbeauskunft mit dem Gewerberegister.



Eingestellt am 25.08.2011 von S. von Bronk
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