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Ehe für alle

Der Beschluss des Bundestagestags für die Ehe für alle folgt dem gesellschaftlichen Wandel. Er setzt gleichzeitig ein Zeichen gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung und erzeugt eine längst überfällige rechtliche Gleichstellung.

 

Für gleichgeschlechtliche Ehepartnerinnen und Ehepartner werden daher die bisher nur für die Frau-Mann-Ehe geltenden familienrechtlichen und erbrechtlichen gesetzlichen Regelungen ebenfalls gelten. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen des Familien- und Erbrechts, insbesondere auch zu vorsorgenden Eheverträgen und Ehegattentestamenten.

Ehe für alle