Für gleichgeschlechtliche Ehepartnerinnen und Ehepartner werden daher die bisher nur für die Frau-Mann-Ehe geltenden familienrechtlichen und erbrechtlichen gesetzlichen Regelungen ebenfalls gelten. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen des Familien- und Erbrechts, insbesondere auch zu vorsorgenden Eheverträgen und Ehegattentestamenten.