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Sorgerecht

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21 Juli 2010; Az. 1 BVR 420/09) erklärt das geltende Sorgerecht teilweise für verfassungswidrig und eröffnet unverheirateten Vätern so die Möglichkeit, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erwirken.

Bislang waren Väter von jeglicher Sorge für das Kind ausgeschlossen, wenn die Mutter damit nicht einverstanden war. Künftig können Väter beim Familiengericht das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht beantragen.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html

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