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Türkische Ehescheidung

Eheleute, die die türkische Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland leben, können sich vor einem deutschen Gericht scheiden lassen. Das Gericht wendet für die Ehescheidung das Recht ihres Herkunftslandes an, also türkisches Recht.

Es kommt jedoch nicht nur das türkische Recht nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch zur Anwendung, sondern das Gericht muss bei seinen Entscheidungen auch die Rechtsprechung türkischer Gerichte, z. B. des Türkischen Kassationshofes, beachten. Eine Ehescheidung, die in Deutschland durchgeführt wurde, wird in der Türkei anerkannt. Ein Trennungsjahr wie im deutschen Recht ist für die Ehescheidung nach türkischem Recht nicht erforderlich, wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind. Der Scheidungsantrag kann von der Ehefrau, dem Ehemann oder beiden Ehegatten gestellt werden.

Anfragen an uns gern auch in türkischer Sprache.

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