Sodann werden die hinter den jeweiligen Positionen stehenden Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien herausgestellt. Auf dieser Grundlage werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die die Interessen und Bedürfnisse aller Konfliktbeteiligten berücksichtigen. Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung fixiert. Die Vereinbarung ist ein Vertrag und entfaltet für die Vertragsschließenden rechtliche Bindungswirkung, d. h. der Konflikt wird rechtlich wirksam und nachhaltig gelöst.
Der Mediator ist neutral und allparteilich.
Er vertritt die Interessen aller Beteiligten und hilft ihnen, eine eigene Lösung zu entwickeln. Gerade darin liegen das Geheimnis und die Erfolgschance der Mediation: nicht der Mediator, sondern die Parteien selbst entwickeln lediglich mit Hilfe des Mediators eine Lösung, die sich an ihren Interessen und Bedürfnissen orientiert. Der Begriff „Mediator“ ist nicht rechtlich geschützt, d. h. jeder, bis auf Rechtsanwälte, kann sich Mediator nennen.
Nur Rechtsanwälte müssen über besondere Erfahrungen, die sie durch eine spezielle Ausbildung nachweisen, verfügen, um sich Mediator nennen zu dürfen. Hierdurch ist ein nachhaltiges Qualitätsmanagement gewährleistet.
Die Dauer des Verfahrens ist immer abhängig vom Konfliktgegenstand. Kleinere Streitigkeiten können oft in einer Sitzung von bis zu 90 Minuten beigelegt werden. Eine umfassende familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzug kann bis zu 8 Sitzungen à 90 Minuten erfordern. Der Mediator wird Ihnen in vielen Fällen seine Einschätzung zur wahrscheinlichen Dauer mitteilen können.