Im Erbrecht

Eine frühzeitige Regelung kann sinnvoll sein und Streit verhindern

Das Erberecht mit seinen komplizierten gesetzlichen Regelungen bietet einen fruchtbaren Boden für anhaltende Streitigkeiten unter Erben oder solchen, die es werden wollen. Schon vor dem Eintritt des Erbfalles, also bevor der Erblasser stirbt, kann er mit allen in Betracht kommenden Erben oder Vermächtnisnehmern eine ausgeglichene Verteilung des Nachlasses vornehmen. So können bereits vor dem Erbfall die Weichen dafür gestellt werden, dass es nach dem Erbfall nicht zu kostenträchtigen Auseinandersetzungen in der Familie kommt. Insbesondere wenn Betriebs- oder Immobilienvermögen der Familie erhalten bleiben soll, ist eine weitsichtige Regelung zu empfehlen.

Nach dem Erbfall entsteht in einigen Fällen auch bei noch so gut gemeinten Testamenten Streit über die Aufteilung des Nachlasses. Mit dem Wert des Nachlasses steigen auch die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites. Bevor ein Streit eskaliert und zum Abbruch der Kommunikation führt, sollte daher eine einvernehmliche Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses nicht unversucht bleiben.

Da genauso wie im Familienrecht auch im Erbrecht die jeweiligen Positionen der Kontrahenten emotional belastet sind bietet nicht nur die Aussicht auf ein Vermögen Anlass zum Streit, sondern es wird auch mit Vorliebe um Gegenstände gestritten, die bestenfalls einen sentimentalen Wert haben. Die Kosten eines solchen Streites stehen dann in keinem Verhältnis mehr zu dem Streitgegenstand.