Erbrecht

Vererben will gelernt sein, Erbe sein aber auch.

Mit einem Erbfall entstehen viele Rechtsfragen. Wer ist Erbe geworden? Ist das aufgetauchte Testament wirksam? Ich bin enterbt. Habe ich wirklich keine Ansprüche?

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Kernpunkte des Erbrechts:

Testamente

Die Regelung des Erbrechts ist oft in vielen Familien tabu. Gerade in ländlichen Regionen herrscht oftmals bei älteren Ehepaaren in Sachen Erbe die Einstellung: „Es gibt erst etwas, wenn wir beide die Augen zugemacht haben“.

Diese Einstellung ist zwar verständlich, jedoch kann sie die Erben teuer zu stehen kommen – was letztendlich von den Erblassern sicher nicht gewollt ist. Steuerrechtliche Aspekte werden dabei völlig ausgeblendet. Oft wurde auch einfach vergessen, ein Testament zu errichten.

Die Folge: Die gesetzlichen Erben streiten sich um den Nachlaß.In vielen Fällen wird auch die Errichtung eines Testaments zu lange hinausgeschoben. Durch die plötzliche oder allmähliche Erkrankung eines Ehepartners ist es auf einmal nicht mehr möglich, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.

Es ist daher ratsam, sich gemeinsam zu überlegen, wie man sein Vermögen nach dem eigenen Ableben an seine Nachkommen verteilen möchte – am besten, solange man noch bei körperlicher und geistiger Gesundheit ist. Ihre familiären Verhältnisse können Sie vertrauensvoll mit uns besprechen. Wir stehen Ihnen auch bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments gerne beratend zur Seite.

In vielen Familien gibt es noch ein handschriftliches Testament. Wenn es tatsächlich gültig ist, sind oft unklare Regelungen enthalten, die unwirksam sind – was der Verfasser natürlich nicht wissen konnte, schließlich ist nicht jeder Erblasser Jurist. Hinzu kommen meist auch Auslegungsfragen, die oft gerichtlich geklärt werden müssen. Streitereien nach dem Erbfall werden durch kompetente Rechtsberatung vermieden.

Erben

Glücklich ist der Alleinerbe, der ein unbelastetes Vermögen geerbt hat. Werden zwei Personen als Erben eingesetzt und bilden eine Erbengemeinschaft, sieht die Sache in vielen Fällen anders aus. Erst recht dann, wenn eine Erbengemeinschaft aus mehr als zwei Personen besteht und Streitigkeiten über die Verteilung oder Verwaltung des ererbten Vermögens auf der Tagesordnung stehen.

In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine Mediation an, um diese Streitigkeiten außergerichtlich zu beenden.

In vielen Fällen wird auch ein missliebiger Miterbe – aus welchen Gründen auch immer - über die Zusammensetzung des Vermögens im Unklaren gelassen und von den anderen Miterben quasi ausgeschlossen. Das braucht sich Niemand gefallen zu lassen. Hier können wir Ihnen helfen.

Pflichtteil

Auch als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Rechte. Oft vertritt ein Erbe bzw. eine Erbengemeinschaft die Ansicht, dass einem Pfichtteilsberechtigten eigentlich gar nichts zustehe, weder rechtlich noch moralisch.

Das Ergebnis: Sie erhalten weder Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses noch erhalten Sie einen müden Cent ausbezahlt. Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie vom Gesetz in diesen Fällen nicht rechtlos gestellt. Wir setzen uns in diesen Fällen für Sie ein.