Unter diesem Stichwort werden sowohl Konfliktlösungsverfahren zur Beilegung von innerbetrieblichen Konflikten als auch von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zusammen gefasst. Unterschwelliges oder offenes Mobbing gehen früher oder später an die Substanz des Opfers. Die Folgen sind bekannt. Die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist immer nur so gut wie die Leistungsfähigkeit dessen Beschäftiger.
Viele moderne Unternehmen führen im Streitfall zwischen Mitarbeitern oder bei einer beabsichtigten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Mediationsverfahren durch. So können einerseits erhebliche gerichtliche Verfahrenskosten gespart werden. Anderseits kann das Mediationsverfahren im Gegensatz zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
Einige Unternehmen haben bereits ein festes Beschwerde- oder Konfliktmanagement installiert und vermeiden so, dass Konflikte überhaupt entstehen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Sowohl bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen als auch bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen ist bei einer einvernehmlichen Lösung eine weitere Zusammenarbeit zwischen den versöhnten Konfliktparteien möglich.