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Lebenspartnerschaft

Am 01. August 2008 ist das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollte die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner beendet werden.

In vielen Teilen verweist das Gesetz auf die Regelungen des Familienrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). So sind z. B. die Unterhaltsansprüche von Lebenspartnern während der Trennung und nach der Scheidung bzw. Aufhebung der Partnerschaft nahezu identisch mit den Unterhaltsansprüchen von Eheleuten. Auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft richtet sich nahezu nach den gleichen Voraussetzungen wie die Scheidung einer Ehe. Es ist grundsätzlich ein Trennungsjahr erforderlich für die Einreichung des Aufhebungsantrags beim Amts- bzw. Familiengericht und auch der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Scheidung einer Ehe durchgeführt. Wir setzen uns dafür ein, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften auch in ihren sonstigen Rechten nunmehr mit Eheleuten vollständig gleichgestellt werden.

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