Nachrichten

Neues Unterhaltsrecht

Nach einigem Hin und Her hat der Deutsche Bundestag die Unterhaltsrechtsreform beschlossen, die zum 1. Januar 2008 in kraft treten soll. Von der Reform werden sowohl der Kindesunterhalt als auch der Ehegattenunterhalt betroffen sein.

Nach geltendem Recht sind die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder und die des geschiedenen Ehegatten gleichrangig, der Anspruch des geschiedenen Ehegatten geht dem Anspruch des neuen Ehegatten vor. Nach der Reform wird sich diese Rangfolge ändern. Danach sind im Mangelfall erstrangig die Unterhaltsansprüche der minderjährigen oder privilegierten Kinder zu bedienen. Es folgen die Ansprüche der kinderbertreuenden Eltern und zwar unabhängig, ob verheiratet oder nicht. Der Gesetzgeber verspricht sich davon eine Förderung des Kindeswohls.

Darüber hinaus erfolgt durch die Reform ein Abschwächung der nachehelichen Unterhaltsansprüche. Das Prinzip der lebenslangen Solidarität wird zugunsten einer nachehelichen wirtschaftlichen Eigenständigkeit aufgegeben. Ferner werden die Unterhaltsansprüche unverheirateter Alleinerziehender ausgeweitet.

Für weitere Fragen zum neuen Unterhaltsrecht wenden Sie sich bitte formlos und unverbindlich an unsere Kanzlei.

Neues Unterhaltsrecht